AGB

AGB folgen in Kürze!

HONORARVEREINBAHRUNG:

Einmal fällig werdendes Beratungshonorar in der Höhe von € 49.- pro Beratungseinheit (1BE = 20min), Officetätigkeiten wie Vorbereitung, Korrespondenzen, Antragserstellung, etc. fallen auch unter diese Vereinbahrung und sind auch mit dem Satz des Beratungshonorars zu vergüten.

Beratungshonorar entfällt ganz oder teilweise bei Abschluss eines Vertrages sofern die unten angeführten Laufzeiten bzw. Bedingungen eingehalten werden:

Den Verdienstentgang (Entgang der Courtage) des Vermittlers bei Vereitelung von Geschäften wider Treu und Glauben wie insbesondere Nichtzahlung der Prämie, Storno oder Reduktion des oder der Verträge (Kranken-, Lebens- und Pensionsversicherungen: vor 5 Jahren Laufzeit, sonstige Sach und Personenversicherungen: vor 10 Jahren Laufzeit) sowie Rücktritt von Verträgen wird das Beratungshonorar abzüglich der bis zum Storno, etc. erhaltenen Provision fällig (GewO 1994 §138 Abs.1).

Die Zahlung des Entgeltes erfolgt gemäß § 6 Z 13 UStG 1994 exklusive Umsatzsteuer und ist binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne sonstige Abzüge fällig.

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