AGB

1.Geltung

1.1.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der FUTURION GmbH, Swarovskistraße 58, 6112 Wattens, welche ihre Leistungen unter der Bezeichnung „FUTURION GmbH“ erbringt (nachfolgend „FUTURION“), und deren Vertragspartnern gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1.3.
Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nur dann wirksam, wenn sie von FUTURION ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1.4.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

2. Vertragsgegenstand

2.1.
FUTURION erbringt Leistungen als Versicherungsagent, insbesondere die Beratung, Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen.
2.2.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweils getroffenen Vereinbarungen, Beratungen, Angeboten und vermittelten Versicherungsverträgen.
2.3.
FUTURION vermittelt Versicherungsverträge für jene Versicherungsunternehmen, mit welchen entsprechende Agenturvereinbarungen bestehen.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1.
Der Kunde hat sämtliche für die Beratung, Risikoanalyse, Antragstellung, Vertragsverwaltung und Schadenbearbeitung erforderlichen Angaben vollständig, richtig und wahrheitsgemäß bekanntzugeben.
3.2.
Änderungen persönlicher, wirtschaftlicher oder versicherungsrelevanter Verhältnisse sind FUTURION unverzüglich mitzuteilen.
3.3.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von Versicherern oder FUTURION übermittelten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.

3.4.
Der Kunde ist verpflichtet, ihm übermittelte Anträge, Polizzen, Nachträge, Vertragsunterlagen und sonstige Dokumente unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und etwaige Abweichungen oder Fehler ohne schuldhafte Verzögerung mitzuteilen.

4.Versicherungsverträge und Versicherungsschutz

4.1.
FUTURION schuldet die ordnungsgemäße Vermittlung von Versicherungsverträgen, nicht jedoch das Zustandekommen eines Versicherungsvertrages oder die Annahme eines Versicherungsantrages durch einen Versicherer.
4.2.
Versicherungsschutz entsteht grundsätzlich erst nach Annahme des Antrages durch den jeweiligen Versicherer und gemäß den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrages.
4.3.
Die Entscheidung über die Annahme eines Antrages, die Prämienhöhe, Deckungsumfänge sowie die Regulierung von Schäden obliegt ausschließlich dem jeweiligen Versicherungsunternehmen.
4.4.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass FUTURION als Versicherungsagent im Auftrag und Interesse der jeweils vertretenen Versicherungsunternehmen tätig wird.

4.5.
Auskünfte, Deckungsübersichten, Berechnungen, Prämienvergleiche, unverbindliche Angebote oder sonstige Informationen stellen keine verbindliche Deckungszusage dar. Maßgeblich sind ausschließlich die Annahmeerklärung des Versicherers, die Versicherungspolizze sowie die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

5. Schadensmeldungen

5.1.
Der Kunde hat Schäden unverzüglich dem zuständigen Versicherer oder FUTURION zu melden.
5.2.
Die Verantwortung für die Einhaltung von Fristen, Obliegenheiten und Meldepflichten gegenüber dem Versicherer verbleibt beim Kunden.

5.3.
Die Einhaltung vertraglicher und gesetzlicher Fristen gegenüber Versicherungsunternehmen, insbesondere Kündigungs-, Anzeige- und Meldefristen, liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

6. Kommunikation

6.1.
Der Kunde erklärt sich mit der Kommunikation per E-Mail einverstanden.
6.2.
FUTURION haftet nicht für Übertragungsfehler, technische Ausfälle oder Verzögerungen außerhalb des eigenen Einflussbereiches.

6.3.
Erklärungen, Mitteilungen, Anträge, Schadenmeldungen, Kündigungen oder sonstige Nachrichten gelten erst dann als bei FUTURION eingelangt, wenn deren tatsächlicher Zugang bestätigt oder anderweitig nachgewiesen werden kann.

7. Haftung

7.1.
FUTURION haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.
7.2.
FUTURION haftet nicht für Nachteile, Leistungsablehnungen, Deckungslücken oder sonstige Schäden, die auf unrichtige, unvollständige oder verspätet bekannt gegebene Informationen des Kunden zurückzuführen sind.
7.3.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

7.4.
Die von FUTURION erbrachten Leistungen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar. Empfehlungen und Auskünfte erfolgen ausschließlich im Zusammenhang mit der Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen.

8. Datenschutz

8.1.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der gesonderten Datenschutzerklärung von FUTURION.

9. Anzuwendendes Recht

9.1.
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1.
Erfüllungsort ist Wattens, Tirol.
10.2.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Hall in Tirol.
10.3.
Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände und Verbraucherschutzbestimmungen.

HONORARVEREINBAHRUNG:

Einmal fällig werdendes Beratungshonorar in der Höhe von € 49.- pro Beratungseinheit (1BE = 20min), Officetätigkeiten wie Vorbereitung, Korrespondenzen, Antragserstellung, etc. fallen auch unter diese Vereinbahrung und sind auch mit dem Satz des Beratungshonorars zu vergüten.

Beratungshonorar entfällt ganz oder teilweise bei Abschluss eines Vertrages sofern die unten angeführten Laufzeiten bzw. Bedingungen eingehalten werden:

Den Verdienstentgang (Entgang der Courtage) des Vermittlers bei Vereitelung von Geschäften wider Treu und Glauben wie insbesondere Nichtzahlung der Prämie, Storno oder Reduktion des oder der Verträge (Kranken-, Lebens- und Pensionsversicherungen: vor 5 Jahren Laufzeit, sonstige Sach und Personenversicherungen: vor 10 Jahren Laufzeit) sowie Rücktritt von Verträgen wird das Beratungshonorar abzüglich der bis zum Storno, etc. erhaltenen Provision fällig (GewO 1994 §138 Abs.1).

Die Zahlung des Entgeltes erfolgt gemäß § 6 Z 13 UStG 1994 exklusive Umsatzsteuer und ist binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne sonstige Abzüge fällig.

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